Rechtsprechung
LG Bonn, 08.10.2007 - 13 O 479/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sportwettenvermittlung, Erlangung des Gewinns, Empfängerhorizont, Zweigstelle
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 667 Ver.2 BGB § 280 Abs. 1, 281 BGB
Sportwettenvermittlung, Erlangung des Gewinns, Empfängerhorizont, Zweigstelle - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertrag über die Bildung einer Spielgemeinschaft und die Vermittlung einer Sportwette; Verbindlichkeit von Nebenverträgen zu einem Wettvertrag; Zufließen eines Gegenstandes an seinen Erfüllungsgehilfen als Einstufung des bei einem Auftrag Erlangten
- Glücksspiel & Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1998 - XI ZR 334/97
Staatlich genehmigte Sportwetten sind rechtsverbindlich
Auszug aus LG Bonn, 08.10.2007 - 13 O 479/06
§ 763 BGB findet nicht nur auf die im Wortlaut der Norm ausdrücklich genannten Lotterie- und Ausspielverträge Anwendung, sondern auf alle Arten staatlich genehmigter Spielverträge im Sinne des § 762 BGB, zu denen auch Sportwetten gehören (BGH v. 29.9.1998 - XI ZR 334/97, NJW 1999, 54). - RG, 29.03.1927 - II 374/26
Vermögensbeschlagnahme in England
Auszug aus LG Bonn, 08.10.2007 - 13 O 479/06
Der Beauftragte hat bereits dann etwas im Sinne des § 667 BGB erlangt, wenn der Gegenstand seinen Erfüllungsgehilfen oder unselbständigen Zweigstellen zugeflossen ist (vgl. RGZ 116, 330, 332; RGRK/Steffen, BGB, § 667 Rn 4).